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   BFH, 25.01.1968 - V 25/65   

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https://dejure.org/1968,1497
BFH, 25.01.1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1968 - V 25/65 (https://dejure.org/1968,1497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Treu und Glauben - Einspruchsverfahren - Aufgabe unrichtig erkannter Rechtsauffassung - Organschaft - Wirtschaftliche Eingliederung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 46
  • BStBl II 1968, 421
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.02.1955 - V 162/52 S

    Bildung einer Unternehmereinheit - Möglichkeit einer Unternehmereinheit zwischen

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Erstmalig mit Schreiben vom ... machte die Steuerpflichtige unter Hinweis auf das Urteil des Senats V 162/52 S vom 8. Februar 1955 (BFH 60, 294, BStBl III 1955, 113) geltend, daß zwischen ihr und der GmbH Unternehmereinheit bestehe und infolgedessen die von der GmbH an sie gezahlten Pacht- und Lizenzentgelte nicht der Umsatzsteuer unterlägen.
  • BFH, 28.01.1965 - V 126/62 U

    Umsatzsteuerbefreiung zweier als Unternehmereinheit bestehenden Gesellschaften

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Außerdem hat der Senat entschieden, daß sich an der Abhängigkeit der Betriebs-Kapitalgesellschaft von der Besitz-Personengesellschaft auch dann nichts ändert, wenn das beiderseitige Recht, das Pachtverhältnis zu kündigen, auf viele Jahre hinaus ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des BFH V 126/62 U vom 28. Januar 1965, BFH 81, 678, BStBl III 1965, 243).
  • BFH, 13.04.1961 - V 81/59 U

    Vorliegen einer Unternehmenseinheit zwischen einer Kommanditgesellschaft und

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Ein solches Unterordnungsverhältnis (= Abhängigkeitsverhältnis) hat der Senat in ständiger Rechtsprechung u. a. dann angenommen, wenn die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft (sogenannte Betriebs-Kapitalgesellschaft) zu dem Zwecke gegründet haben, daß diese mit dem von der Personengesellschaft gepachteten Anlagevermögen das Unternehmen fortführt und der Personengesellschaft (sogenannte Besitz-Personengesellschaft) nur noch die Verwaltung des verpachteten Anlagevermögens obliegt (vgl. Urteile des BFH V 81/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 209, BStBl III 1961, 343, und V 27/60 U vom 6. Dezember 1962, BFH 76, 301, BStBl III 1963, 107).
  • BFH, 06.12.1962 - V 27/60 U

    Erfordernis einer einheitlichen Willensbildung für eine Unternehmereinheit -

    Auszug aus BFH, 25.01.1968 - V 25/65
    Ein solches Unterordnungsverhältnis (= Abhängigkeitsverhältnis) hat der Senat in ständiger Rechtsprechung u. a. dann angenommen, wenn die Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft (sogenannte Betriebs-Kapitalgesellschaft) zu dem Zwecke gegründet haben, daß diese mit dem von der Personengesellschaft gepachteten Anlagevermögen das Unternehmen fortführt und der Personengesellschaft (sogenannte Besitz-Personengesellschaft) nur noch die Verwaltung des verpachteten Anlagevermögens obliegt (vgl. Urteile des BFH V 81/59 U vom 13. April 1961, BFH 73, 209, BStBl III 1961, 343, und V 27/60 U vom 6. Dezember 1962, BFH 76, 301, BStBl III 1963, 107).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Schon die bloße Möglichkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages gibt dem Vermieter oder Pächter eine beherrschende Stellung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421, 422).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die bloße Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zu kündigen und der beherrschten Gesellschaft damit die Betriebsgrundlage zu entziehen, ausreichend ist, auch wenn die ordentliche Kündigung auf Jahrzehnte hinaus ausgeschlossen ist, also lediglich eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommt, deren Voraussetzungen erst noch eintreten müssen (BFHE 81, 678; BFHE 92, 46).

    In früheren Entscheidungen neigte der BFH dazu, dieser Tatsache erhebliche Bedeutung beizumessen, also letztlich aus der finanziellen Eingliederung auf eine organisatorische Eingliederung zu schließen (BFHE 89, 402; BFHE 92, 46), allerdings waren in beiden Fällen weitere Indizien für eine organisatorische Eingliederung gegeben.

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung;

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  • BFH, 01.04.1998 - V B 108/97

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Betriebsaufspaltung

    Der BFH hat bereits entschieden, daß im Falle der Betriebsaufspaltung schon die bloße Möglichkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses dem Vermieter oder Pächter eine beherrschende Stellung gibt, auch wenn ein langfristiger, grundsätzlich nicht kündbarer Vertrag besteht,(vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1965 V 126/62 U, BFHE 81, 678, BStBl III 1965, 243 --dreißigjährige Unkündbarkeit eines Pachtvertrages--; vom 25. Januar 1968 V 25/651 BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421; in BFHE 172, 541 , BStBl II 1994, 129).
  • BFH, 17.08.1994 - V B 147/92

    Vorliegen einer Organgesellschaft i.S.d. Umsatzsteuergesetzes - Berichtigung von

    Die finanzielle und organisatorische Eingliederung ergebe sich daraus, daß der Kläger im Streitjahr 90 % der Geschäftsanteile an der GmbH gehalten habe und daß er der alleinvertretungsberechtigte, von den Bestimmungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer der GmbH gewesen sei, während der andere Gesellschafter nur eine beschränkte Geschäftsführungsbefugnis innegehabt habe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, BStBl II 1968, 421).
  • FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94

    Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die

    Durch eine solche Meinungsäußerung im Einspruchsverfahren ist das FA grundsätzlich nicht in seiner Entscheidung gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BStBl II 1968, 421).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 91/82

    Voraussetzungen der Eingangsabgabenfreiheit eines Schiffes

    Er kann nicht verlangen, daß die Finanzverwaltung von der im Gesetz vorgesehenen Änderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht und an einer als unrichtig erkannten Rechtsauffassung festhält (BFH-Urteil vom 25. Januar 1968 V 25/65, BFHE 92, 46, 48, BStBl II 1968, 421).
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